Kundeninformation – Titandioxid

Sehr geehrter Kunde,

am 18. Februar 2020 hat die Europäische Union das Weißpigment Titandioxid als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ (Kategorie 2) eingestuft. Mit der darauf erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt ist eine 18-monatige Übergangsfrist zur Umset­zung der Verordnung in Kraft getreten.

Die Einstufung von Titandioxid betrifft die Felix Schoeller Group insofern, dass Titandi­oxid ein wichtiger Rezepturbestandteil in einigen unserer Papiere ist. Die Neueinstufung erfordert von uns jedoch keine Veränderungen in der Weiterverarbeitung des Rohstoffes, da wir das Thema Staubbelastung bei Titandioxid, wie bei allen mineralischen Stäuben gleichermaßen, über das Arbeitsschutzgesetz und die gesetzlich verankerten Staub­grenzwerte regeln.  

Papier selbst ist ein Erzeugnis und nach aktuellem Stand der Rechtslage von der neuen Einstufung von Titandioxid nicht betroffen. Damit ändert sich für Sie als Kunde der Felix Schoeller Group nichts in der der Verarbeitung unserer Papiere.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Kollegen aus Vertrieb und Technologie zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
                     
Georg Haggenmüller                         Stephan Igel
(COO)                                                (CSO EMEA)  

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