Unser Hinweisgebersystem

Das Handeln von Felix Schoeller gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern, Gesellschaftern und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. Wir tolerieren keinerlei Verstöße gegen geltendes Recht. Richtlinien für unser Handeln sind in unserem Verhaltenskodex niedergelegt. Nur ein Unternehmen, das Gesetze beachtet, kann im heutigen Geschäftsleben dauerhaft national und international erfolgreich sein kann. 

Jeder Mitarbeiter von Felix Schoeller ist verpflichtet, mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex – seien es eigene oder die von Kollegen – unverzüglich der zuständigen Fachabteilung oder dem Compliance Officer zu melden. Zur Aufdeckung möglicher Verstöße existiert zusätzlich zum internen Whistleblower System im Intranet von Felix Schoeller auch ein externes, elektronisches  System, das von EQS betrieben wird (Whistleblower System). 

Externe Stakeholder, wie Geschäftspartner und deren Mitarbeiter oder Nachbarn unserer Standorte, haben die Möglichkeit, mit Hilfe des Whistleblower Systems Mitteilungen über Compliance-Verdachtsfälle an Felix Schoeller zu melden. Hinweise können zu allen wichtigen Compliance-Themen erfolgen und werden vom System automatisch an die zuständige Stelle im Unternehmen zur Bearbeitung weitergeleitet. 

Das Whistleblower System ist nach europäischem Datenschutzrecht zertifiziert. Der Schutz von Daten und Hinweisgebern steht an oberster Stelle. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Durch technische Sicherungsmaßnahmen können weder Felix Schoeller noch der externe Betreiber Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers ziehen, wenn sich dieser nicht in Person zu erkennen geben möchte. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch Felix Schoeller. Weder der externe Betreiber noch Dritte können die dort platzierten Hinweise einsehen. 

Felix Schoeller wird alle Hinweise auf Verstöße aufgreifen und diesen im Wege interner Ermittlungen nachgehen.

  • Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren

    Ansprechpartner für entsprechende Hinweise ist bei Felix Schoeller Mechtild Kerkhoff als Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte von Felix Schoeller. 

    Mechtild Kerkhoff 

    E- Mail: mkerkhoff(at)felix-schoeller.com 

    Telefon: +49 541 3800 321 

  • Was kann gemeldet werden?

    Meldungen in Bezug auf unsere Lieferkette können Fehlverhalten zu folgenden Themen betreffen: 

    • Verbot der Beschäftigung eines Kindes 

    • Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (z.B. Sklaverei, Ausübung von unerlaubten Tätigkeiten oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten) 

    • Verbot von Zwangsarbeit, Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte 

    • Verbot der Missachtung der Pflichten des Arbeitsschutzes 

    • Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit 

    • Verbot der Diskriminierung 

    • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns 

    • Verbot der Umweltschädigung (z.B. durch Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs) 

    • Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und das Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern 

    • Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn diese a) das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachten, b) Leib oder Leben verletzen oder c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigen 

    • Verstoß gegen das Minamata-Abkommen, also 

    • Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten 

    • Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen  

    • Unrechtmäßige Entsorgung von Quecksilberabfällen 

    • Verbot der Produktion und Verwendung persistenter organische Schadstoffe 

    • Verbot der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen 

    • Verbot der Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle 

  • Ablauf des Verfahrens
    Hinweisgeberverfahren Felix Schoeller

    Eingang der Meldung

    Nach Eingang der Meldung erhalten hinweisgebende Personen eine Eingangsbestätigung. Diese erfolgt üblicherweise innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung.  

    Prüfen der Meldung

    Anschließend wird der Inhalt der Meldung geprüft. In dieser Phase können Rückfragen auftreten, die im Dialog mit der hinweisgebenden Person geklärt werden. Je nach Inhalt wird das weitere Vorgehen festgelegt. Im Fall einer Ablehnung der Beschwerde erhält die hinweisgebende Person eine Begründung.  

    Klären des Sachverhalts

    Geht das Verfahren weiter, wird das Thema mit der hinweisgebenden Person erörtert und geprüft. Optional kann sich ein Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung anbieten. 

    Erarbeiten einer Lösung

    Im engen Kontakt mit der hinweisgebenden Person wird ein Vorschlag für eine Lösung erarbeitet. Falls relevant, werden Vereinbarungen zur Wiedergutmachung getroffen. 

    Abhilfemaßnahmen

    Um gemeldete Probleme zu lösen, können Abhilfemaßnahmen erforderlich sein. Wenn Abhilfemaßnahmen vereinbart wurden, werden diese umgesetzt und nachverfolgt. 

    Überprüfung und Abschluss

    Gemeinsam mit der hinweisgebenden Person wird das Ergebnis des Verfahrens evaluiert. Dabei geht es insbesondere auch um die Zufriedenheit der hinweisgebenden Person mit Ablauf und Ergebnis des Verfahrens.